Klasse A

Führerscheinklasse A

Der „große“ Motorradführerschein

Mit dem Führerschein der Klasse A darfst Du auch die „großen“ Maschinen fahren, das bedeutet alle Motorräder ohne Leistungsbeschränkung.

Hierbei bieten sich zwei Möglichkeiten:

1. Möglichkeit  
Du bist nicht im Besitz der Klasse A2. Dann kannst Du direkt in die Klasse A einsteigen, musst aber mindestens 24 Jahre alt sein.
Außer du beschränkst deine Fahrerlaubnis auf das Führen von Trikes über 15 kW Leistung. Dann reicht es, wenn du mindestens 21 Jahre alt bist.

2. Möglichkeit
Du bist mindestens 2 Jahre im Besitz der Klasse A2.
Dann beträgt das Mindestalter 20 Jahre, weil du ja schon Erfahrung auf Motorrädern gesammelt hast.

Ein weiterer positiver Nebeneffekt:
Du musst nicht noch mal in die Theorieprüfung gehen, nur die praktische Prüfung ist vorgeschrieben. Aber ganz ohne Übungsstunden geht es natürlich nicht. Schließlich bist du jetzt mit einem 
ungedrosselten Motorrad unterwegs.

Allgemeine Infos zum A-Führerschein

  • Mindestalter: 
    20 Jahre bei Aufstieg von A2,
    24 Jahre bei Direkterwerb (21 Jahre, wenn die Fahrerlaubnis auf Trikes über 15 kW Leistung beschränkt werden soll).
    Die Theorieprüfung kann bereits 3 Monate vorher abgelegt, die praktische Prüfung 1 Monat vor deinem Geburtstag.
  • Unterlagen/Dokumente: 
    – Sehtest,
    – Erste-Hilfe-Kurs und
    – biometrisches Passbild.
  • Befristung: 
    Keine.
    Jedoch ist der Führerschein nur 15 Jahre gültig. Spätestens dann musst du ein neues Dokument beantragen, das dann wieder 15 Jahre gültig ist.
  • Prüfungen:
    Für A-Führerschein Direkteinstieg muss eine erfolgreiche 
    – Theorie- und 
    – Praxisprüfung abgelegt werden.
    Bei Vorbesitz A2-Führerschein, musst lediglich eine praktische Prüfung abgelegt werden.

Das darfst du mit dem A-Führerschein fahren: 
Krafträder mit einem Hubraum von über 50 ccm und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (bbH) von über 45 km/h. Zudem darfst Du damit dreirädrige Kraftfahrzeuge (also z.B. Trikes) mit einer Leistung von über 15 kW fahren.

Besonderheit: 
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 kann ohne theoretische Prüfung, aber mit einer praktischen Prüfung in die Klasse A („große“ Motorräder) aufgestiegen werden.
Dann darfst Du alle Krafträder ohne Leistungsbeschränkung fahren.

Diese Führerscheinklassen erhältst Du automatisch mit dem A-Führerschein: 
AM, 
A1 und 
A2

Theorie

Bei der Theorie muss unterschieden werden:

Klasse A2 seit 2 Jahren

Hast du die Klasse A2 schon seit mindestens 2 Jahren, musst du den Theorieunterricht nicht noch mal besuchen und auch keine theoretische Prüfung ablegen.

Keinen Motorrad-Führerschein oder nur die Klasse A1

Hast du nur die Klasse A1 oder gar keinen „kleinen“ Motorradführerschein, sieht die Sache anders aus. Hier musst du wie in Klasse A1 oder A2 den Theorieunterricht bestehend aus Grund- und Zusatzstoff besuchen. Der Grundstoff beinhaltet den allgemeinen Prüfungsstoff, der für alle Führerscheinklassen gilt. Der Zusatzstoff beinhaltet die besonderen Anforderungen der jeweiligen Fahrzeugklasse. 

Grund- und Zusatzstoff

Beim Grundstoff in Klasse A musst du insgesamt 12 Doppelstunden à 90 Minuten (6 Doppelstunden, wenn du schon eine andere Fahrerlaubnisklasse hast) besuchen, um zur Theorieprüfung zugelassen zu werden. Zudem musst du beim Zusatzstoff mindestens 4 Doppelstunden à 90 Minuten besucht haben. 

Dabei gilt: Hast du Probleme bei einem bestimmten Thema, z. B. den Vorfahrtregeln, darfst du dir den Stoff selbstverständlich auch noch ein zweites Mal im Unterricht anhören. Bei den oben genannten Stunden handelt es sich um die mindestens vorgeschriebenen Stunden.

Praxis

In deinen Motorrad-Fahrstunden machst du dich mit deiner Maschine und den Verkehrsvorschriften vertraut. Dabei ist es natürlich von Bedeutung, ob du bereits Erfahrungen im Motorradfahren gesammelt hast.

Auch hier gibt es, ähnlich wie bei der Klasse A2, mehrere Szenarien.

Klasse A im Direkteinstieg

Du hast weder die Klasse A1, noch die Klasse A2, machst die Klasse A also im Direkteinstieg. Hier sieht der Gesetzgeber neben den normalen Übungsstunden eine bestimmte Zahl an Sonderfahrten vor, die du absolvieren musst, damit du zur Prüfung zugelassen wirst. Du musst 5 Fahrstunden auf Bundes- oder Landstraßen, 4 Fahrstunden auf Autobahnen und 3 Fahrstunden bei Dämmerung oder Dunkelheit machen.

Vorbesitz Klasse A1

Du hast bereits die Klasse A1. Oder auch schon die Klasse A2, diese aber noch keine zwei Jahre. Jetzt musst du neben den normalen Übungsstunden eine reduzierte Anzahl von Sonderfahrten absolvieren. Konkret wären das 3 Fahrstunden auf Bundes- oder Landstraßen, 2 Fahrstunden auf der Autobahn und eine Fahrstunde bei Dämmerung oder Dunkelheit.

Klasse A2 – seit mindestens 2 Jahren

Du hast die Klasse A2, und diese bereits seit mindestens zwei Jahren. Jetzt musst du neben den normalen Übungsstunden keine Sonderfahrten mehr machen.

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