Klasse A2

Führerscheinklasse A2

Der „Aufbau“- Motorradführerschein

Der Führerschein der Klasse A2 baut auf dem A1-Führerschein auf und ist damit der mittlere von den drei Motorradführerscheinen. Mit dem stufenweisen Aufbau möchte man jungen Menschen die Möglichkeit geben, frühzeitig den Motorrad-Führerschein zu machen und die Leistung des Gefährts langsam entsprechend der Fahr-Routine zu steigern.
Das bedeutet, Du kannst mit 16 mit dem „kleinen“ Motorradführerschein (A1) starten (11 kW), nach zwei Jahren mit A2 auf eine leistungsstärkere Maschine wechseln (35 kW) und nach weiteren 2 Jahren deinen unbeschränkten A-Motorradführerschein machen (mehr als 35 kW).

Eine weitere Möglichkeit ist, wenn Du mit 21 Jahren den Führerschein A2 mit der Schlüsselzahl 80 erwirbst. Zwischen 21 und 24 Jahren darfst Du Motorräder der Klasse A2 fahren, mit erreichen des 24. Lebensjahres darfst Du dann automatisch ohne Prüfung Motorräder Klasse A fahren.


Allgemeine Infos zum A2-Führerschein

  • Mindestalter: 18 Jahre. Die Theorieprüfung kannst du bereits 3 Monate vorher ablegen, die praktische Prüfung 1 Monat vor deinem Geburtstag.
  • Unterlagen/Dokumente: 
    – Sehtest,
    – Erste-Hilfe-Kurs und

biometrisches Passbild.

  • Befristung: 
    Keine.
    Jedoch ist der Führerschein nur 15 Jahre gültig. Spätestens dann musst Du ein neues Dokument beantragen, das dann wieder 15 Jahre gültig ist.
  • Prüfungen:
    Für den A2-Führerschein musst du beim Direkteinstieg eine erfolgreiche 
    – Theorie- und 
    – Praxisprüfung ablegen.
    Hast du bereits den A1-Führerschein, musst du lediglich eine praktische Prüfung ablegen.

Mit dem A2-Führerschein erhälst Du automatisch:
  AM und 
–  A1


Mit dem A2-Führerschein darfst Du fahren: 
Krafträder mit einer Leistung von höchstens 35 kW, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW abgeleitet ist. Das Verhältnis Leistung/Gewicht darf höchstens 0,2 kW/kg betragen.

Besonderheit: 
Beim A2-Führerschein handelt es sich um die zweite Stufe der Motorrad-Führerscheine, da er auf den A1-Führerschein aufbaut. Die nächsthöhere Stufe ist dann der A-Führerschein, den du nach weiteren zwei Jahren machen darfst. Sinn der Stufen ist, dass du dich langsam steigerst und dich behutsam an die höheren Motorleistungen herantastest. 

Theorie

Bei der Theorie wird unterschieden:

Hast Du schon den Führerschein der Klasse A1 mindestens zwei Jahre, musst Du nicht nochmal den Theorieunterricht besuchen und eine Theorieprüfung ablegen.

Beim Direkteinstieg in die Klasse A2 sieht das anders aus. Hier musst du wie in Klasse A1 den Theorieunterricht bestehend aus Grund- und Zusatzstoff besuchen. Der Grundstoff beinhaltet den allgemeinen Prüfungsstoff, der für alle Führerscheinklassen gilt. Der Zusatzstoff beinhaltet die besonderen Anforderungen der jeweiligen Fahrzeugklasse. 

Beim Grundstoff in Klasse A2 musst du insgesamt 12 Doppelstunden à 90 Minuten besuchen, um zur Theorieprüfung zugelassen zu werden. Zudem musst du beim Zusatzstoff mindestens 4 Doppelstunden à 90 Minuten besucht haben. 

Dabei gilt: Hast du Probleme bei einem bestimmten Thema, z. B. den Vorfahrtregeln, darfst du dir den Stoff selbstverständlich auch noch ein zweites Mal im Unterricht anhören. Bei den oben genannten Stunden handelt es sich um die mindestens vorgeschriebenen Stunden.

Praxis

Es gibt drei verschiedene Möglichkeiten:

1.

Du hast noch keinen Führerschein Klasse A1, machst die Klasse A2 also im Direkteinstieg.

Hier sieht der Gesetzgeber neben den normalen Übungsstunden eine bestimmte Zahl an Sonderfahrten vor, die du absolvieren musst, damit du zur Prüfung zugelassen wirst.
Du musst
– 5 Fahrstunden auf Bundes- oder Landstraßen,
– 4 Fahrstunden auf Autobahnen und
– 3 Fahrstunden bei Dämmerung oder Dunkelheit machen.

2.
Du hast bereits die Klasse A1, aber noch keine zwei Jahre.

Jetzt musst du neben den normalen Übungsstunden eine reduzierte Anzahl von Sonderfahrten absolvieren. konkret wären das
– 3 Fahrstunden auf Bundes- oder Landstraßen,
– 2 Fahrstunden auf der Autobahn und
– 1 Fahrstunde bei Dämmerung oder Dunkelheit.

3.
Du hast die Klasse A1 bereits seit mindestens zwei Jahren.

Jetzt musst du neben den normalen Übungsstunden keine Sonderfahrten mehr machen.

Wenn Du bereit für die Prüfung bist, kannst Du die Prüfung ablegen.

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