Klasse B96

Was bedeutet die Kennung B96 beim Führerschein?

Beim B96 handelt es sich nicht um eine eigenständige Führerscheinklasse, auch wenn in vielen Quellen oft eine Führerscheinklasse B96 aufgeführt wird. Korrekterweise beschreibt B96 eine Ergänzung zur Führerscheinklasse B und wird als Schlüsselzahl im Führerschein vermerkt. Die Schlüsselzahl 96 wird auf dem EU-Führerschein in Spalte Nummer 12 bei der Klasse B notiert und somit gilt die Erweiterung in der gesamten EU.

Schlüssekzahlen
Der kleine EU-Kartenführerschein bietet wenig Platz für die Vielzahl an notwendigen Informationen. Aus diesem Grund werden viele Angaben durch die sogenannten Schlüsselzahlen kodiert. Die Schlüsselzahlen von 1 bis 100 gelten dabei in der gesamten EU, die darüber hinaus sind nur national gültig und somit auf Deutschland beschränkt. Zu den codierten Angaben gehören besondere Auflagen und Beschränkungen, wie zum Beispiel das Tragen von Sehhilfen.

Durch die Erweiterung des Führerscheins der Klasse B durch die Schlüsselzahl B96 ist es Autofahrern gestattet, Anhänger mit einem Gesamtgewicht von mehr als 750 kg zu fahren. Dadurch erhöht sich auch das maximal zulässige Gesamtgewicht des Gespanns, also von Zugfahrzeug und Anhänger, auf mindestens 3.500 kg und höchstens 4.250 kg. Von dieser Regelung profitieren vor allem die Besitzer von größeren Wohnwagen, Pferdeanhängern oder Bootstrailern.

Durch den B96 soll es den Autofahrern erlaubt sein, rund 90 Prozent der üblichen Gespanne mit Wohnwagen zu fahren. Eine Überschreitung des maximal zulässigen Gesamtgewichts ist allerdings bei schweren SUV oder Vans zu erwarten, ebenso wie bei einem besonders schweren Caravan. Der Führerschein mit B96 reicht dann nicht mehr aus und die Führerscheinklasse BE wird benötigt.

Voraussetzungen für die Schlüsselzahl B96

Führerschein: Ist B96 als Schlüsselnummer notiert, dürfen Gespanne mit Anhänger über 750 kg gefahren werden.

Damit die Schlüsselzahl 96 im Führerschein eingetragen werden kann, muss die Fahrerlaubnis der Klasse B vorliegen. Allerdings ist es auch möglich, die Fahrschulung bereits vor der Erteilung dieser Fahrerlaubnis zu absolvieren. Dadurch kann die Schlüsselzahl direkt bei der Ausstellung des Führerscheins verzeichnet werden. Einige Fahrschulen bieten bei der Ausbildung für den Pkw-Führerschein die Fahrschulung für B96 direkt parallel an.

Da es sich beim B96 um eine Erweiterung der Klasse B handelt, gelten die Voraussetzungen und Richtlinien auch weiterhin. So ist die Fahrerlaubnis mit und ohne Erweiterung der Klasse B unbefristet gültig. Das Mindestalter beträgt 17, beim Begleiteten Fahren, beziehungsweise 18 Jahre.

So erweitern Sie Ihren Führerschein mit B96

Seit der Reform der Führerscheinklassen im Jahr 1999 und der Umwandlung in ein System mit Buchstaben, ist der klassische Pkw-Führerschein – Klasse B – auf ein Gesamtgewicht von 3.500 kg beschränkt. Sind Urlaube mit dem Wohnwagen geplant oder sollen regelmäßig Anhänger mit schweren Baumaterialien gezogen werden, kann es schnell der Fall sein, dass das Gesamtgewicht überschritten wird.

Doch mit welchem Führerschein können Sie Wohnwagen dann im Gespann fahren? Autofahrer haben in diesem Fall zwei Möglichkeiten: Den Führerschein der Klasse BE oder die Erweiterung der Fahrerlaubnis durch B96.

Die Klasse BE erlaubt das Fahren mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 750 und 3.500 kg. Beim sogenannten Anhängerführerschein ist nur eine praktische Ausbildung in der Fahrschule notwendig. Diese umfasst Sonderfahrten und abschließend eine praktische Prüfung.

Für die Erweiterung des Führerscheins auf B96 ist eine Fahrschulung notwendig. Diese dauert laut Anlage 7a der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) mindestens sieben Stunden und setzt sich aus 2,5 Stunden Theorie, 3,5 Stunden praktische Übungen sowie 1 Stunde praktische Übung im öffentlichen Straßenverkehr zusammen. Die Schulung kann in Gruppen stattfinden, wobei sich maximal vier Teilnehmer ein Gespann teilen.

Eine theoretische oder praktische Prüfung muss nicht absolviert werden, weshalb logischerweise auch keine Gebühren dafür anfallen. Die erfolgreiche Teilnahme an der Schulung wird durch den Fahrlehrer bescheinigt. Durch die Vorlage der Teilnahmebescheinigung bei der Fahrerlaubnisbehörde, wird die Schlüsselzahl B96 auf dem Führerschein vermerkt. Viele Fahrschulen bieten mittlerweile die Ausweitung vom Führerschein auf B96 als Tagesschulungen an. Die Kosten für die Schulung in der Fahrschule zum B96 sind regional unterschiedlich, liegen aber meist im Bereich zwischen 300 und 500 Euro.

Die Fahrschulung wird auch also Kooperation zwischen Automobilclubs und Fahrschulen gemeinsam organisiert.

Lerninhalte der Fahrschulung zum Führerschein B96

Eine Alternative zum Anhänger-Führerschein BE ist B96.

Welche Lerninhalte während der Fahrschulung in der Fahrschule beim B96 innerhalb der sechs Stunden Unterricht unter anderem vermittelt werden, zeigen die folgenden Auflistungen:

Der theoretische Unterricht befasst sich 2,5 Stunden mit folgenden Themen:

  • Straßenverkehrsvorschirften
  • Sicherheitsausrüstung und Sicherheitszubehör
  • Regeln für die umweltfreundliche Fahrzeugnutzung
  • Fahrzeugdynamik
  • Zugfahrzeug und Anhänger (Kupplungsmechanismus)
  • richtiges Beladen

Praktische Erfahrung wird während der Schulung im Zeitraum von mindestens 3,5 Stunden in folgenden Bereichen erlangt:

  • Beschleunigung
  • Bremsen und Anhalteweg
  • Wenden
  • Spurwechsel
  • Abkuppeln und Ankuppeln
  • Einparken

Während der praktischen Übung auf öffentlichen Straßen sollen die erlernten Fähigkeiten und Verhaltensweisen unter Beweis gestellt werden. Dabei wird kontrolliert, ob der Fahrer das Gespann auf Verkehrs- und Betriebssicherheit kontrolliert. Durch spezielle Fahrübungen wird zudem der sichere Umgang mit der Fahrzeugkombination getestet und die richtigen Verhaltensweisen im Verkehr überprüft.

Haben Autofahrer ihre Fahrerlaubnis vor 1998 erlangt und damit nach dem alten System der Führerscheinklassen, so sind sie automatisch im Besitz vom Führerschein der Klasse B96. Denn Besitzer einer Fahrerlaubnis der Klasse 3 können aufgrund der Besitzstandsregelung auch weiterhin Fahrzeuge bis 7.500 kg Gesamtgewicht steuern.

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