B 197 – die Automatikregelung ab 01.04.2021 für den Autoführerschein B / BE

Grundsätzlich war es schon immer möglich, Ausbildung und Fahrprüfung auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe zu absolvieren. Ein großer Vorteil der Automatikausbildung ist es, das manuelles Schalten und Kuppeln entfallen. Vielen Fahranfängern fällt das Fahren lernen auf einem Automatikfahrzeug erheblich leichter.

Bisher gab es jedoch einen entscheidenden Nachteil, wer auf Automatik die Fahrprüfung ablegte bekam im Führerschein die europäische Schlüsselzahl 78 eingetragen. Diese Schlüsselzahl beschränkt den Führerschein ausschließlich auf Automatikfahrzeuge, Fahrzeuge mit Schaltgetriebe dürfen nicht gefahren werden.
Der Verstoß stellt ein Fahren ohne Fahrerlaubnis nach § 21StVG als Straftat dar!
Wer dennoch Fahrzeuge mit Schaltgetriebe fahren wollte musste eine erneute Prüfung auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe ablegen. Diese Regelung hat sich ab 01.04.2021 geändert.

Gesetzliche Änderung ab 01.04.2021.

Die nationale Schlüsselzahl B 197 wird unter folgenden Voraussetzungen die Möglichkeit bieten Fahrzeuge mit Schaltgetriebe zu fahren, obwohl die Fahrprüfung auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe absolviert wurde.

– Der Bewerber muss den Nachweis von mindestens 10 Fahrstunden zu je 45 Minuten auf einem
Fahrzeug mit Schaltgetriebe erbringen

– Nach den 10 Stunden erfolgt eine 15 Minuten Testfahrt mit einem Fahrlehrer auf    
  einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe.
          
  Die Testfahrt erfolgt innerorts und außerorts, der Fahrschüler muss den Nachweis     
  erbringen, dass er ein Fahrzeug mit Schaltgetriebe sicher bedienen kann, mögliche Übungen,
Anfahren am Berg, Einparken Vorfahrtsituationen sowie eine umweltschonende Fahrweise.

– nach erfolgreicher Fahrt stellt die Fahrschule dem Fahrschüler eine Bescheinigung aus

– die Bescheinigung wird bei der praktischen Fahrprüfung vorgelegt, somit erfolgt keine
  Beschränkung auf Fahrzeuge mit Automatikgetriebe. Es erfolgt der Eintrag B 197

– die Schlüsselzahl beinhaltet keine Einschränkung, es dürfen auch Fahrzeuge mit
  Schaltgetriebe gefahren werden.

Besonderheit der Schlüsselzahl B 197 bei aufbauenden Fahrerlaubnisklassen

Wer die Klasse B mit Schlüsselzahl B 197 hat, erhält bei Erweiterung der Fahrerlaubnis bei aufbauende Klassen, wie z. B. BE, C oder C1 für die Klassen eine Automatikbeschränkung mit der Schlüsselzahl 78, sofern diese Prüfungen mit einem Automatikfahrzeug abgelegt werden.

Die Klasse B 197 bewirkt somit keine automatische Einschränkungsbefreiung für aufbauende Erweiterungsklassen.

Bei Ausbildung und Antragstellung z. B. bei Erweiterung auf BE könnte es sein, dass der Fahrerlaubnisbewerber Klasse B 197 erhält und Klasse BE 78!!

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